Refinanzierungsprüfung
Die Prüfung der Refinanzierung des Personaleinsatzes ist gegliedert nach den Finanzierungsquellen vorzunehmen. So kann die Prüfung des stationären Sektors, der über die DRGs refinanziert wird, über die InEK-Kalkulation erfolgen. Im Rahmen der Kalkulation werden Sach- und Personalkosten getrennt. Dabei gilt es jedoch, einige Besonderheiten zu beachten:
- Keine Abteilungs / Fachabteilungszuordnung
- Unterschiede zwischen der KHBV und der InEK-Kalkulation
Für den ambulanten Bereich sind die Ambulanzerlöse in den Personal- und Sachkostenbereich zu differenzieren und anschließend den Berufsgruppen zuzuordnen.
Wir können Sie wie folgt unterstützen:
- Personalbedarfsermittlung
- Prüfung der Refinanzierbarkeit (stationär und ambulant)
- Überleitung des Ergebnisses der Personalbedarfsermittlung in einen Stellenplan
- Durchführung eines Personalbenchmarkings
Referenzen

"Klinikum Burgenlandkreis GmbH, Naumburg"
"Krankenhaus Düren gGmbH, Düren"
"Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik, Frankfurt a. Main"
"Kreiskrankenhaus Osterholz, Osterholz-Scharmbeck"
"Marienhospital gGmbH, Arnsberg"


