Refinanzierungsprüfung

Die Prüfung der Refinanzierung des Personaleinsatzes ist gegliedert nach den Finanzierungsquellen vorzunehmen. So kann die Prüfung des stationären Sektors, der über die DRGs refinanziert wird, über die InEK-Kalkulation erfolgen. Im Rahmen der Kalkulation werden Sach- und Personalkosten getrennt. Dabei gilt es jedoch, einige Besonderheiten zu beachten:

  • Keine Abteilungs / Fachabteilungszuordnung
  • Unterschiede zwischen der KHBV und der InEK-Kalkulation

Für den ambulanten Bereich sind die Ambulanzerlöse in den Personal- und Sachkostenbereich zu differenzieren und anschließend den Berufsgruppen zuzuordnen.

Wir können Sie wie folgt unterstützen:

  • Personalbedarfsermittlung
  • Prüfung der Refinanzierbarkeit (stationär und ambulant)
  • Überleitung des Ergebnisses der Personalbedarfsermittlung in einen Stellenplan
  • Durchführung eines Personalbenchmarkings

Referenzen


  • "Klinikum Burgenlandkreis GmbH, Naumburg"

  • "Krankenhaus Düren gGmbH, Düren"

  • "Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik, Frankfurt a. Main"

  • "Kreiskrankenhaus Osterholz, Osterholz-Scharmbeck"

  • "Marienhospital gGmbH, Arnsberg"