Personalbedarfsermittlung auf Basis der DRGs
Grundlage für die Personalbedarfsermittlung über die DRGs bilden die Personalbindungsminuten der DRGs. Diese werden jährlich durch die GOB kalkuliert. Dazu verfügen wir über einen umfangreichen Pool an Krankenhäusern, die die notwendigen Daten zur Kalkulation zur Verfügung stellen.
Das Kalkulationsmuster unterscheidet sich nur unwesentlich von der InEK-Kalkulation. Grundlage sind die Einzelleistungen und nicht die Kosten der Abteilungen. Im Ergebnis stehen die Personalbindungsminuten der DRGs nach Berufsgruppen zur Verfügung.
Die Analyse
Im Rahmen der Analyse werden die DRGs mit den Personalbindungsminuten bewertet. Darüber hinaus werden die Besonderheiten der Abteilung über Interviews erhoben und in die Personalbedarfsermittlung eingearbeitet.
Da die Personalbedarfsermittlung über die DRGs ausschließlich den DRG-finanzierten Bereich des Krankenhauses abbildet, sind z.B. ambulante Bereiche zusätzlich über eine leistungsbezogene Personalbedarfsermittlung zu bewerten.
Da die Personalbindungsminuten der DRGs unabhängig von der Finanzierung kalkuliert werden, sollte die Refinanzierung der ermittelten Stellenanteile geprüft werden.
Wir können Sie wie folgt unterstützen:
- Personalbedarfsermittlung auf Basis der DRGs
- Prüfung des Ergebnisses der Personalbedarfsermittlung auf Refinanzierbarkeit
- Überleitung des Ergebnisses der Personalbedarfsermittlung in einen Stellenplan
- Durchführung eines Personalbenchmarkings
Referenzen

"Kreiskrankenhaus Osterholz, Osterholz-Scharmbeck"
"Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik, Ludwigshafen"
"Ev. Krankenhaus Alsterdorf gGmbH, Hamburg"
"Ilm-Kreis-Kliniken, Arnstadt"
"DRK-Krankenhaus Biedenkopf, Biedenkopf"



